Erwerbsvorgang
Sobald Sie sich Ihre Wohnung ausgesucht haben und sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, können Sie sich Ihre Wunschwohnung sichern und diese bei uns reservieren. Diese Reservierung ist kostenpflichtig, kann aber jederzeit schriftlich aufgelöst werden. Im Zuge der Reservierungsfrist besprechen Sie gemeinsam mit uns das Layout Ihrer Wohnung.
Daraufhin wird der Kaufvertragsentwurf beim Notar in Auftrag gegeben. Im Anschluss, nach einer Frist von 14 Tage, kann dann die Wohnung beurkundet werden. Nach Beurkundung Ihrer Wohnung werden sowohl die Notarkosten als auch die Grunderwerbssteuer (zusammen ca. 8% des Kaufpreises) fällig. Dieser erste Kostenblock ist in der Regel aus dem Eigenkapital zu begleichen. Hinzu kommt bei Baubeginn die erste Kaufpreisrate in Höhe von 15% des Kaufpreises, wahlweise anstelle der 30% nach MaBV. Je nach Vertragsmodell zahlen Sie den restlichen Kaufpreis erst zur schlüsselfertigen Übergabe Ihrer Wohnung. Ihre Sicherheit ist unser oberstes Gebot!
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Kaufpreisraten entsprechend der Regelungen in der MaBV im Zuge des Baufortschritts zu zahlen. Bei Fragen zu Zahlungsmodalitäten und Finanzierungsmodellen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.