Erwerbsvorgang
Sobald Sie sich Ihre Wohnung ausgesucht und sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, können Sie Ihre Wunschwohnung sichern und reservieren. Diese Reservierung ist kostenpflichtig, kann aber jederzeit schriftlich aufgelöst werden. Im Rahmen der Reservierungsfrist besprechen wir gemeinsam das Layout Ihrer Wohnung und klären offene Punkte.
Im Anschluss wird der Kaufvertragsentwurf beim Notariat in Auftrag gegeben und, nach einer Frist von 14 Tagen, kann die Beurkundung erfolgen. Nach Beurkundung werden sowohl die Notarkosten als auch die Grunderwerbssteuer (insg. ca. 8% des Kaufpreises) fällig. Diese sind aus dem Eigenkapital zu begleichen. Hinzu kommt bei Baubeginn und Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch die erste Kaufpreisrate in Höhe von 15% des Kaufpreises, wahlweise anstelle der 30% nach MaBV. Je nach Vertragsmodell zahlen Sie den restlichen Kaufpreis erst zur schlüsselfertigen Übergabe Ihrer Wohnung. Ihre Sicherheit ist unser oberstes Gebot!
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Kaufpreisraten entsprechend der Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) im Zuge des Baufortschritts zu zahlen. Bei Fragen zu Zahlungsmodalitäten und Finanzierungsmodellen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.