Dein Zuhause kaufen

Der Preis einer Wohnung variiert je nach Fertigstellungsgrad.

Vor Baubeginn

Solange die Wohnung auf dem Papier skizziert wird, können wir Ihre Wünsche berücksichtigen. Diese sind individuell und variieren. Anpassungen des Grundrissplans, Auswahl der Innenausstattung, Möbeldesign, Anzahl der Parkplätze, geplante Zusatzräume wie Abstellraum und Hauswirtschaftsraum… um nur einige Beispiele zu nennen. Hier ist Geduld gefragt. Wir befinden uns noch im Designprozess, beantragen Genehmigungen und suchen nach einem Bauunternehmer. Zu diesem Zeitpunkt können wir keine konkreten Termine oder endgültigen Preise versprechen.

Während der Bauphase

Sobald der Bau begonnen hat, sind Grundrissänderungen nicht mehr möglich. Tragende Wände und Versorgungsschächte sind fix geplant. Sie können jedoch noch in den ersten Monaten dieser Phase die Innenausstattung und das Mobiliar  anpassen und auswählen. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, aus denen Sie auswählen können, wenn es zum Beispiel um Ihre eigenen Parkplätze oder Abstellräume geht. Zu diesem Zeitpunkt können Ihnen bereits mitteilen, wann Ihr Zuhause fertiggestellt wird. Die vollumfänglichen Kosten sind bekannt.
Ihr Beitrag beträgt 15% des Kaufpreises.

Bezugsfertiges Zuhause

Sobald Ihr Zuhause bezugsfertig ist, sind bereits alle geplanten baulichen Maßnahmen und Designaspekte umgesetzt. Die Wände sind in einem geschmackvollen Farbton gestrichen. Die Fliesen im Badezimmer sind verlegt. Der Parkett ist versiegelt und geölt. Sie wissen, wo Sie Ihr Auto parken können und wie groß Ihr Abstellraum ist. Alles, was Sie tun müssen: den Kaufvertrag unterschreiben und in Ihr neues Zuhause einziehen. Ihr Beitrag beläuft sich auf 100% des Kaufpreises.Falls Sie doch lieber Ihr eigenes Zuhause gestalten möchten, erkundigen Sie sich bei uns nach Projekten, die sich noch vor der Bauphase befinden.

Kaufvorgang

Der Kaufpreis ist entsprechend des Zahlungsplanes des § 3 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) nach Baufortschritt in nachstehenden Teilbeträgen, frühestens jedoch vier Wochen nach Beurkundung zu entrichten:

1. nach Erteilung der Baugenehmigung oder alternativ Vorliegen einer der Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 MaBV und Beginn der Erdarbeiten 30,00 %
2.nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten 28,00 %
3. nach Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen, nach Fenstereinbau einschließlich Verglasung 13,30 %
4. nach Fertigstellung des Innenputzes, ausgenommen Beiputzarbeiten und nach Fertigstellung der Dach- und Fassadenarbeiten 11,90 %
5. nach Fertigstellung des Estrichs und der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich 4,90 %
6. nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe 8,40 %
7. nach vollständiger Fertigstellung 3,50 %