Kaufvorgang
Der Kaufpreis ist entsprechend des Zahlungsplanes des § 3 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) nach Baufortschritt in nachstehenden Teilbeträgen, frühestens jedoch vier Wochen nach Beurkundung zu entrichten:
1. nach Erteilung der Baugenehmigung oder alternativ Vorliegen einer der Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 MaBV und Beginn der Erdarbeiten 30,00 %
2.nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten 28,00 %
3. nach Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen, nach Fenstereinbau einschließlich Verglasung 13,30 %
4. nach Fertigstellung des Innenputzes, ausgenommen Beiputzarbeiten und nach Fertigstellung der Dach- und Fassadenarbeiten 11,90 %
5. nach Fertigstellung des Estrichs und der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich 4,90 %
6. nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe 8,40 %
7. nach vollständiger Fertigstellung 3,50 %